awt Rechtsanwälte

Böhmermann versus Erdogan

awt Rechtsanwälte berichtet über Einstellung des Strafverfahrens Die Staatsanwaltschaft Mainz hat das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen des Vorwurfs der Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Erdogan eingestellt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen waren strafbare Handlungen des Moderators Böhmermann nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen. awt Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ein im TV ausgestrahlter Beitrag Böhmermanns war, in dem er unter anderem über Erdogan ein Schmähgedicht vorgetragen hat. Die Einstellung des Verfahrens beruht nach Angaben von awt Rechtsanwälte auf folgenden Erwägungen: Die Staatsanwaltschaft führt in Ihrer Einstellungsverfügung, die awt Rechtsanwälte vorliegt, aus, dass bereits mehr als zweifelhaft sei, ob der objektive Tatbestand der hier in Betracht kommenden Strafnormen, §§ 103, 185 STGB, erfüllt sei. Böhmermanns...

Verdorbenes Galadinner in Dubai

awt Rechtsanwälte informiert über eine aktuelle reiserechtliche Entscheidung des Amtsgerichts München Das Amtsgericht München hat in einem interessanten Urteil (AZ: 213 C 18887/14) einen Münchner Reiseveranstalter zu einer Reisepreisminderung von 15 Prozent wegen eines vertraglich vereinbarten, aber nicht erfolgten Galadinners an Weihnachten in Dubai verurteilt. Dem Urteil lag nach Angaben von awt Rechtsanwälte folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Ehepaar buchte über Weihnachten eine Flugpauschalreise nach Dubai für 3196 Euro inklusive eines Festzuschlags von 350 Euro pro Person für ein Galadinner. An Heiligabend, den das Ehepaar in einem 5 Luxusresort auf der weltberühmten Palmeninsel in Dubai verbrachte, wurde den Klägern erklärt, dass lediglich ein Dinner-Büffet angeboten wird, an dem die Reisenden teilnehmen mussten. Der Reiseveranstalter, auf Reisepreisminderung in Anspruch genommen, weigerte sich zu bezahlen. Er ist der Meinung,...

BGH Urteil zu Rechtsanwalts( Inkasso ) Gebühren

awt Rechtsanwälte informiert über eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Thema Gebühren und Inkasso Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (AZ: IX ZR 280/14) entschieden, dass auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Geltendmachung einer offenen Forderung zweckmäßig und erforderlich ist. Wie schon immer auch von awt Rechtsanwälte so vertreten, stellt der BGH fest, dass der Gläubiger einer offenen Forderung seinem Erfüllungsverlangen durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes Nachdruck verleihen darf. Die dabei anfallenden Gebühren trägt der Schuldner, soweit dieser sich in Zahlungsverzug befindet. Dann ist die Beauftragung zur außergerichtlichen Vertretung aus der maßgeblichen Sicht einer vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Person regelmäßig auch erforderlich, weil der Gläubiger bei Auftragserteilung nicht absehen kann, wie sich der Schuldner verhalten wird. Der BGH in seinem Urteil...

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