vorsätzlich und bandenmäßig

BGH mit BVerfG und EGMR sind der Beihilfe durch Unterlassen gemäß § 369/370 AO mit § 258a StGB sowie § 116 AO überführt

Nimmt sich der Bürger unsere Verfassung zu Gemüte, wird er ganz schnell herausfinden wie uns Bürger der Demokratische Rechtsstaat vorsätzlich und bandenmäßig betrügt. Dass bei einem Gericht mal etwas in Sachverhaltsfragen daneben gehen kann wäre ja OK, aber das durch alle Rechtsinstanzen mehr als offensichtliche kriminelle Handlungen von Gerichten sowie Staats- und Justizbeamten durchgewunken werden und dabei nicht nur der Kläger, Dritte das Gemeinwohl in höchstem Maße beschädigt werden, da kommt man unweigerlich zu der Erkenntnis, dass sich die Täter durch bestehende Gesetze und wobei die Täter diese Gesetze noch für sich selbst gemacht haben, sich gegenseitig der gesetzlichen Strafverfolgung zu entziehen. Journalisten sollten eigentlich über den Demokratischen Rechtsstaat wachen aber diese haben blanke Angst vor einer rechtsstaatlichen Justiz, ebenso reihenweise Ketten von Anwälten. Aus dieser Erkenntnis heraus...

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