Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmen gegen Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und die Mehrheit der Zeitarbeitsunternehmer und -unternehmerinnen lehnen die Einbeziehung in das Entsendegesetz und die Festlegung eines Branchenmindestlohns entschieden ab. (Berlin, 18. Dezember 2007) Nicht die Zeitarbeit will die Aufnahme in das Entsendegesetz, sondern es sind nur Teile der Branche. "Die rechtliche Basis dafür ist nicht vorhanden", sagte der Hauptgeschäftsführer des AMP, Thomas Hetz, am 18. Dezember 2007 in Berlin. "Nicht soziale Hintergründe sind das Motiv, sondern hier soll unliebsame Tarifkonkurrenz ausgeschaltet werden. Das ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich." In der Zeitarbeit konkurrieren Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften (CGB) mit denen des DGB. Während der DGB mit den beiden Zeitarbeitsverbänden BZA und iGZ Tarifverträge geschlossen hat, sind es auf Seiten des CGB die beiden Verbände AMP und BVD. Insgesamt wird in...

Wirtschaftsinstitute bestätigen AMP-Position zu Branchenmindestlöhnen

(Berlin, 23.10.2007) Sechs führende Wirtschaftsinstitute haben der Bundesregierung deutlich davon abgeraten, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für immer mehr Branchen zu öffnen. Ein solches Vorgehen, so die Wirtschaftsinstitute, wäre "bedenklich". "Wenn so viel geballte wirtschaftswissenschaftliche Kompetenz zum selben Ergebnis wie der AMP kommt, können wir uns nur bestätigt sehen", sagte Peter Mumme, Präsident des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), heute in Berlin. "Der AMP warnt nun schon seit längerem davor, für die Zeitarbeit einen Mindestlohntarifvertrag über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. Dass diese Position jetzt von den Wirtschaftsinstituten in ihrem Herbstgutachten der Bundesregierung fast eins zu eins ins Stammbuch geschrieben wurde, bestärkt uns in unserem Widerstand." Das Institut für Weltwirtschaft (IfW), das Rheinisch-Westfälische Institut für...

Aufnahme der Zeitarbeit in das Entsendegesetz verfassungswidrig

(Berlin, 23.08.2007) Die Forderung eines Münsteraner Interessenverbandes der Zeitarbeit nach Einbeziehung der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist mit der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie nicht vereinbar. "Ich bin bass erstaunt", sagte Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), heute in Berlin, "dass der Bundesgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen gefordert hat, unsere Branche zügig in das Entsendegesetz aufzunehmen. Als Jurist müsste er doch eigentlich wissen, dass das wegen der Tarifkonkurrenz in der Zeitarbeit verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist." In der Zeitarbeitsbranche gibt es mit den Abschlüssen von CGB (Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschland) und DGB zwei verschiedene Tariflager. Dieser speziellen Situation hat die Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung zur Ausweitung des Entsendegesetzes...

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