ESG-Abfrage

Pflicht zur ESG-Abfrage gilt demnächst auch für Anlageberatungen nach § 34f-GewO

Gewerbliche 34f-Berater und 34h-Berater waren bislang von der Verpflichtung ausgenommen, die Nachhaltigkeitsvorlieben ihrer Kunden abzufragen und bei der Empfehlung von Finanzanlagen zu berücksichtigen. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen entsprechenden Entwurf zur Ergänzung der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht, mit Inkrafttreten ist im Frühjahr zu rechnen. Ergänzung der Verordnung soll gleiche Bedingungen schaffen Anlageberater bei Banken, Vermögensverwalter und Versicherungsvermittler nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) müssen bereits seit August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden ausdrücklich abfragen und bei der Beratung zu Kapitalanlagen beachten. Finanzanlagenvermittler (im Segment der Anlageberatung) und Honorarberater nach § 34f und § 34h GewO waren dazu bisher noch nicht verpflichtet. Das soll sich...

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