Starug

Exit-Blockaden in Private-Equity-Strukturen: Öffentliche Versteigerung als Verwertungsoption

Verzögerte Wertrealisierung und Liquidationsdruck in Private-Equity-Strukturen - Private Equity zwischen verlängerten Haltedauern, Bewertungsdifferenzen und blockierten Transaktionsfenstern Der internationale Private-Equity-Markt verzeichnet seit geraumer Zeit eine Verschiebung der Wertschöpfungsdynamik. Während in früheren Zyklen Kapitalzufluss und Transaktionsvolumen im Vordergrund standen, rückt nun die Realisierung bestehender Beteiligungen in den Fokus. Global verbleiben Vermögenswerte im Umfang mehrerer Billionen US-Dollar in den Portfolios, ohne in absehbarer Zeit veräußert zu werden. Gleichzeitig sinken potentiell die Ausschüttungsquoten an Investoren, und die durchschnittlichen Haltedauern überschreiten vielfach den ursprünglich kalkulierten Rahmen. Die privatrechtliche öffentliche Versteigerung kann in solchen Konstellationen einen rechtskonformen, strukturierten und zügig umsetzbaren Weg eröffnen, um Anteile, IP-Rechte...

StaRUG trifft Pfandrecht: Wo Restrukturierung endet und Verwertungsbefugnis beginnt

Warum vollständig verpfändete GmbH-Anteile dem StaRUG rechtliche Grenzen setzen. Das StaRUG - Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, in Kraft seit Ende 2020 - ist ein wirkungsvolles Instrument zur außerinsolvenzlichen Restrukturierung. Seine Grenzen zeigen sich jedoch dort, wo vollständig verpfändete GmbH-Geschäftsanteile betroffen sind. In dieser Konstellation liegt die wirtschaftliche und rechtliche Herrschaft über die Anteile nicht mehr beim Schuldner, sondern beim Pfandgläubiger. Eingriffe des StaRUG in die Verwertungsbefugnis stoßen hier an klare dogmatische, verfassungsrechtliche und haftungsrechtliche Schranken. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz hat sich in der Praxis als flexibles Instrument etabliert, um drohende Insolvenzen außerhalb des Insolvenzverfahrens zu bewältigen. Sein Anwendungsbereich wird...

Ein Jahr Corona - was vom Mittelstand übrigbleibt

- Marktbereinigung wird schneller gehen, Insolvenzen werden ansteigen - Unternehmen, die Corona überleben, werden mittel- bis langfristig gestärkt - Insolvenz in Eigenverwaltung nicht auf dem Radar Nach einem Jahr Pandemie wird deutlich: Die aktuellen Coronahilfen erreichen nach Einschätzung der Sanierungsexperten von Planer & Kollegen in den meisten Fällen nicht ihr Ziel. In vielen Fällen werden die Coronahilfen nicht ausreichen, die vorliegenden Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) zu beseitigen. In diesen Fällen besteht die Insolvenzantragspflicht unverändert fort. Nur vielen Unternehmer und auch deren Beratern ist das so nicht bekannt. Die Folge: Unternehmer und Berater begehen dann Insolvenzverschleppung, was zu möglichen strafrechtlichen Folgen führen kann aber auch zur persönlichen Haftung für die hieraus entstehenden Schäden. Die Haftungsbegrenzung einer GmbH wirkt damit nicht mehr. Und wenn Coronahilfen...

StaRUG: Fehlendes Insolvenzgeld mit alternativer Finanzierung ausgleichen

Seit Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Allerdings muss dabei beachtet werden, dass in diesen Verfahren kein Insolvenzgeld gezahlt wird. Seit Anfang Januar ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) in Kraft. Damit folgt Deutschland einer EU-Richtlinie, die außergerichtliche Sanierungsverfahren zur Abwendung von Insolvenzen erleichtern soll. Das StaRUG gibt Unternehmen dabei unterschiedliche Instrumente in die Hand: So können beispielsweise Schutzmaßnahmen wie eine Vollstreckungs- und Verwertungssperre beantragt werden, um Sicherungsrechte von...

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