atypisch stille Beteiligung

Die Einkommen- und Unternehmenssteuern sowie die Abgeltungssteuer des Anlegers beim Mezzaninekapital - von Dr. jur. Horst Werner

Beim Mezzaninekapital stehen aus Unternehmenssicht die Unternehmens- und Gewerbesteuern und aus Anlegersicht die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalerträgen sowie die Abgeltungsteuer als Quellensteuer im Mittelpunkt: Zunehmend entdecken mittelständische Unternehmen die Kapitalmärkte und private Kapitalgeber sowie Investoren die Chancen durch mezzanine Beteiligungen an ausserbörslichen Unternehmen. Was seit Jahren und Jahrzehnten international praktiziert wird, wird nun auch mit der Coronakrise in Deutschland immer populärer: Das Erwerben von mezzaninen Finanzanlagen an mittelständischen Unternehmen. Für mittelständische Unternehmen wie auch für Kapitalanleger rücken immer häufiger die Mezzanine-Beteiligungen wie Genussrechte oder stille Beteiligungen in den Fokus der Aufmerksamkeit, da diese Finanzierungsinstrumente für beide Parteien als bilanzrechtliches Eigenkapital mit Gewinnbeteiligung vorteilhaft gestaltet werden können....

Das atypisch stille Gesellschaftskapital unter bilanzrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten - von Dr. jur. Horst Werner

Die stille Gesellschaft entsteht durch eine formlose ( meist schriftliche ) Vereinbarung, wonach sich eine natürliche oder eine juristische Person als Kapitalgesellschaft an einem handelsregisterlich eingetragenen Handelsgewerbe eines Kaufmanns mit einer Vermögenseinlage an dessen Unternehmen mit Gewinnbezugsrecht beteiligt, so der Beteiligungspraktiker Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die stille Gesellschaft ist dabei von dem sogen. partiarischen Darlehen zu unterscheiden. Bei dieser Darlehensform wird eine Mindestverzinsung mit einem zusätzlichen Gewinnbonus ohne einheitliche Zweckverfolgung vereinbart. Es gilt also weder die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht und auch nicht die Rücksichtnahme auf die Liquiditätslage des Unternehmens. Diese "Rücksichtnahme" hat der stille Gesellschafter gesetzlich zwingend einzuhalten. Der stille Gesellschafter kann z.B. nicht sein Kapital zurückfordern, wenn dadurch das Unternehmen...

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