steuerstrafrecht

Kanzlei mit Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht mit neuem Standort in Krefeld

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte PartGmbB hat die neuen Büroräume im Zentrum Krefelds eröffnet und besetzt mit den spezialisierten Rechtsanwälten die wichtigsten Rechtsbereiche des wirtschaftlichen Lebens. Die Aussage „Unser Credo lautet: Wir bieten nur das an, was wir beherrschen – Was wir anbieten, beherrschen wir dann aber im Detail!“ ist dabei keine plumpe Werbeaussage, sondern wesentliche Maxime der beschäftigten Rechtsanwälte. Alle haben sich im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn auf maximal zwei Rechtsgebiete spezialisiert und sind dort bereits seit vielen Jahren tätig. Der Umzug in die neuen Büroräume ist dabei ein logischer Schritt um der Nachfrage und dem technischen Fortschritt gerecht werden zu können. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstr. 17 in unmittelbarer Nachbarschaft zum neu errichteten Krefelder Forum. Die Kanzlei pflegt Dauermandate in der Wirtschaft und bei Unternehmen, aber auch zu Privatmandanten,...

Steuerstrafrecht: Verschärfte Regelungen zur Selbstanzeige beschlossen

Die Bundesregierung hat am 24.09.2014 einen Gesetzesentwurf beschlossen, wonach die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige zukünftig deutlich höher liegen sollen. Steuerhinterziehung, soll nur noch unter strengen Auflagen straffrei bleiben. Mit diesem Gesetz sollen die Regelungen der strafbefreienden Selbstanzeige und des Absehens von Verfolgung in besonderen Fällen angepasst werden. Das Rechtsinstitut der strafbefreienden Selbstanzeige an sich bleibt jedoch grundsätzlich erhalten. Das Gesetz soll bereits zum 01.01.2015 in Kraft treten. Einer der wesentlichen Punkte des Gesetzesentwurfes wird sein, dass die Grenze auf 25.000 € reduziert wird, bis zu der eine Steuerhinterziehung ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages einer Selbstanzeige straffrei bleibt. Derzeit liegt diese Grenze bei 50.000 €. Diese Grenze ist deswegen von entscheidender Bedeutung, weil bei darüber liegenden Beträgen nur bei gleichzeitiger Zahlung eines...

Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Steuerhinterziehung

Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteil wird, endet automatisch sein Beamtenverhältnis. Auch ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pensionsberechtigung, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird. Insbesondere im Steuerstrafrecht gelten diese allgemeinen Grenzen jedoch nicht. Ein Beamter kann auch dann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn sein außerdienstliches Verhalten gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht verstößt. Die fallbezogene Würdigung des Verhaltens muss hier nachteilige Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zulassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund des außerdienstlichen Verhaltens des Beamten Zweifel bestehen, ob er seine innerdienstlichen Pflichten beachten wird, zu befürchten ist, dass der Beamte wegen der gegen ihn aufgrund seines außerdienstlichen Verhaltens bestehenden Vorbehalte nicht mehr die Autorität...

„Bierkartell“ muss Geldbuße in Millionenhöhe zahlen

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegenüber Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privat-Brauerei Ernst Barre wegen Bierpreisabsprachen verhängt. Gegen zwei weitere Großbrauereien und vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen laufen die Ermittlungen noch. Aus den Ermittlungen ergab sich, dass die Preiserhöhungen in den Jahren 2006 bis 2008 in Höhe von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Liter) Fassbier abgesprochen wurden. Für Flaschenbiere gab es eine abgesprochene Erhöhung von einem Euro pro Kasten (20 Flaschen). Gemäß Art. 101 des Vertrags über die...

Vorläufiger Rechtsschutz im steuerlichen Arrestverfahren, BFH Beschl. v. 06.02.2013 – XI B 125/12

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung eines angeordneten dinglichen Arrests gem. § 324 AO auch ohne Sicherheitsleistung zulässig sei, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten ist. Zudem stellt der Vorwurf einer Steuerhinzterziehung keinen hinreichenden Arrestgrund dar. Bei Verdacht der Finanzverwaltung auf Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzungen ist abzusehen, dass der Steuerpflichtige sich seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen möchte. Für den Fiskus besteht daher die Notwendigkeit, durch einen schnellen Zugriff...

Steuerhinterziehung und Restschuldbefreiung - Änderung durch das GlRStG

Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde. Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens,...

Bundesgerichtshof lehnt Ausweitung der Strafbarkeit der Steuerhinterziehung durch Unterlassen ab.

www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de Das Landgericht Mannheim hatte mit Urteil vom 11.06.2012 einen Hintermann einer Bande von Umsatzsteuerhinterziehern unter anderem als Mittäter in fünf Fällen der Steuerhinterziehung durch Unterlassen verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision war insoweit erfolgreich, als der Schuldspruch hinsichtlich dieser Taten von Mittäterschaft zur Beihilfe herabgestuft wurde (BGH, Urt. v. 09.04.2013 – 1 StR 586/12). Das Landgericht hatte vertreten, daß der Hintermann als Mittäter zu bestrafen sei, weil ihm die steuerliche Pflichtverletzung des Vordermanns, nämlich die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen,...

Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de Zum Beschuss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14.05.2013 (Aktenzeichen: X B 183/12) Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung oder Einschränkungen der sogenannte Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. Dies hat der BFH am 14.05.2013 beschlossen. In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewandt worden, in denen die Buchführung nach § 158 AO aus anderen Gründen nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden konnten....

Verjährung der Steuerhinterziehung in Fällen der Steuerverkürzung in besonders großem Ausmaß.

Ab dem 25.12.2013 können besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung, in denen die Taten ab dem 25.12.2003 beendet waren, verjähren. Mit Wirkung vom 25.12.2008 gilt gemäß § 376 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung eine Verjährungsfrist von 10 Jahren. Hiervon umfaßt sind Fälle, in denen der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO). Das große Ausmaß wird derzeit ab 50.000 EUR angenommen. Die zehnjährige Verjährungsfrist ist anzuwenden auf alle Fälle, in denen die fünfjährige Regelverjährungsfrist am 25.12.2008 noch nicht abgelaufen...

Verwendungsverbot für Zufallsfunde im Besteuerungsverfahren im Fall der Steuerhehlerei (§ 374 Abgabenordnung)

www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de/ Erkenntnisse aus Telefonüberwachung (TÜ) dürfen im Besteuerungsverfahren nur dann verwendet werden, wenn auch nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf. Dies folgt aus § 393 Abs. 3 S. 2, Alt. 2 der Abgabenordnung (AO). Derartige Auskünfte sind zwar gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StPO i.V.m. § 116 AO grundsätzlich zulässig, dies unterliegt aber den besonderen Voraussetzungen des § 477 Abs.2 S.2 StPO. Auf den ersten Blick ist dies überraschend. In § 477 Abs.2 S.2 StPO wird nur ein Verwertungsverbot normiert und kein Auskunftsrecht...

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