Klima-und Umweltschutz

Leistete der NDS-Landtag seit 2005 Beihilfe durch Unterlassen?

Unter der Petitionsnummer 02265/01/15 und mit Datum vom 12. Januar 2006, weigerte sich der NDS-Landtag nicht zum ersten Male seiner verfassungsmäßigen Aufsichtspflicht gegenüber den NDS-Ermittlungsbehörden nachzukommen. In vielen späteren nachfolgenden Schriftsätzen waren die Fraktionen im NDS-Landtag über weitere laufende Verdachtsmomente gegen die NDS-Ermittlungsbehörden Celle/Oldenburg stetig informiert worden. Noch am 12.Juli 2015 informierte der Deutsche Bundestag im Zuge einer nicht öffentlichen Petition, dass der NDS-Landtag für die Handlungen seiner Ermittlungsbehörden rechtlich verantwortlich zu machen wäre. Tatsache ist, dass viele Richter an den beteiligten Gerichten (inzwischen bis zum BGH) die Rechtsschutzgleichheit verwehren, obwohl in der Verfassung verankert. So ist es den Richtern möglich, die subjektiven Tatbestände und Gegenstand unterlassener Ermittlungen zum Nachteil des Klägers oder auch Anzeigenerstatters...

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