Ansprüche

omtv Communications Inc. News: Geldpolster bei Schlecker: Verwalter prüft Ansprüche

04.06.2012/14.30 Ehingen/München (dpa) - Die Schlecker-Insolvenzverwaltung will alle Hebel in Bewegung setzen, um aus dem verbliebenen Vermögen der Familie von Anton Schlecker noch Geld herauszuholen. Die Schlecker-Gründerfamilie besitzt laut «Handelsblatt» noch bis zu 40 Millionen Euro. «Die Insolvenzverwaltung prüft sehr genau, welche Transaktionen nach dem Insolvenzrecht korrekt sind und welche rückgängig gemacht werden können», sagte ein Sprecher von Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz am Montag der Nachrichtenagentur dpa. In dem Fall würde dieses Geld in die Insolvenzmasse fließen. Am Freitag beginnt der Ausverkauf bei Schlecker mit Rabatten. Gute Aussichten gibt es indes für IhrPlatz und Schlecker-XL. Google-AnzeigenFX Trading - 1 2 3 StartTrading mit geringem Startkapital! Trade-Empfehlungen, Tipps & Trickswww.fxtrading24.ch Sollte Anton Schlecker nach dem Insolvenzrecht beanstandbares Vermögen an Angehörige übertragen...

Landschaften, Fische und Strand. Der Malawisee-Nationalpark lässt sich noch entdecken

Deutschsprachig geführte Rundreisen in Malawi erfreuen sich immer größer Beliebtheit. Sie sind nicht teuer und man kann sich sowohl für eine Kleingruppen- oder für eine individuell geleitete Privatreise entscheiden. Es werden sowohl Lodgetouren als auch Campingreisen angeboten. Ein Teilnehmer beschrieb einen besonders schönen Abschnitt seiner Reise mit malawi-tours.de so: „Wir sind auf einer Rundreise in dem kleinen Land Malawi, das sich im Osten Afrikas versteckt. Heute wollen wir uns etwas ganz Besonderes gönnen, einen Abstecher zum Malawisee. Bei Cape Maclear ist mit dem Malawisee- Nationalpark der weltweit erste Süßwasser-Nationalpark überhaupt entstanden. Beinahe haben wir den Eindruck, am Meer zu stehen. Mit 588 Kilometern Länge und einer Tiefe von bis zu 1000 Metern ist er der drittgrößte See Afrikas und der vierttiefste auf der Erde. Wir entschließen uns zu einer Wanderung rund um das Cape Maclear etwa eine Fahrstunde...

Katalogpreise und Preisangaben deutscher Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich

Das Bundesjustizministerium hat unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken nach erfolgreicher Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes die Informationspflichten-Verordnung des BGB (sogenannte BGB-InfoVO) geändert und die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen für Reiseveranstalter beschlossen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) November 2008 (Ms) Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen dem deutschen Recht fremd. Ist der Preis der Leistung einmal erklärt und beworben, lässt sich dieser nicht ohne Weiteres einseitig erhöhen. Dies galt bisher auch im Reisevertragsrecht für Reiseveranstalter. Daraus resultierte jedoch die Schwierigkeit für Reiseveranstalter, flexibel auf Preisveränderungen, insbesondere bei steigender oder nachlassender Nachfrage, zu reagieren. Ergebnis der Rechtslage waren eng bedruckte...

Hohe Ansprüche an deinen Studienort? No worries!

Die neue Webseite www.in-australien-studieren.de informiert über das Studium an australischen Hochschulen. Egal ob für ein Vollstudium, oder nur für ein Auslandssemester, die weite Reise bis ans andere Ende der Welt lohnt sich allemal. Australiens Universitäten überzeugen mit innovativen Studiengängen, modernen Ausstattungen und vorbildlicher Betreuung ihrer Studierenden. Die neue Webseite der EDUCON Strategic Education Consulting GmbH www.in-australien-studieren.de bietet eine einfache und praktische Möglichkeit sich über Themen wie Studienvoraussetzungen, Bewerbungs-verfahren und Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums...

Ryanair streicht Flüge und Flugbuchungen von Drittanbietern - Rechte als Flugpassagier

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Mit den europäischen Fluggastrechten und ihren Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag über den Flug stehen Flugpassagiere jedoch nicht rechtlos dar. von Yvonne Heitmeyer (Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de August 2008 (Kö) Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison...

Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Pauschalurlaubern. Urlauber können bei erheblichen Reisemängeln unter Umständen die Rückzahlung des gesamten Reisepreises und nicht nur eine anteilige Minderung des Reisepreises geltend machen. Dies gilt sogar, wenn der Mangel der Reise ein einzelnes Ereignis ist und der Urlaub ansonsten mangelfrei durchgeführt werden konnte. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rechte von Pauschalreisenden erheblich gestärkt. Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise...

Hurrikan, Tropensturm und Taifun: Kostenfreie Vertragslösung vom Reisevertrag für Reisende

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Hurrikane-George-Entscheidung die Rechte von Pauschalurlaubern gestärkt. Das Amtsgericht Neuwied hat diese Entscheidung bekräftigt und die Informationspflichten von Reiseveranstaltern ausgeweitet. Urlauber können den Pauschalreisevertrag bei gefährlichen Wirbelstürmen, Tropenstürmen, Hurrikanen, Taifunen, und sonstigen Naturkatastrophen kostenfrei kündigen. Der Reiseveranstalter darf keine Stornierungsgebühren oder sonstige Entgelte verlangen. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) Der Tropensturm Fay raste vergangene Woche mit Windgeschwindigkeiten...

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet. von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht) August 2008 (Kö) "Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender...

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