Finanzvermittler

Kapitalbeschaffung von privaten Geldgebern, Kapitalanlegern, Investoren und mit Finanzvertrieben – von Dr. jur. Horst Werner

Kapital beschaffen zur Unternehmensfinanzierung ist das Kerngeschäft der Dr. Werner Financial Service AG seit über 35 Jahren Wir setzen die Kapitalbeschaffung für Unternehmen am Kapitalmarkt um ! - Unternehmen auf der Suche nach Investitionsgeldern, Kapital und Finanzierung, so Dr. jur. Horst Werner ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ) müssen Kapitalanleger, Investoren und private Geldgeber erreichen, indem sie über Marketingtools an diese ein öffentliches Beteiligungsangebot richten. Dies kann mit gewissen Streuverlusten über Finanzmarkt-Anzeigen in den Printmedien ( z.B. Handelsblatt, FAZ, Süddeutsche Zeitung, ZEIT, WELT, WELT am Sonntag etc.) oder im Regional-Fernsehen geschehen oder durch eine direkte namentliche Online-Ansprache von gelisteten, potentiellen Anlegern über das INTERNET. Dieser direkte Kontakt kann über Postmailings oder über digitale Emails erfolgen. Hierzu bedarf man entsprechender Post- oder Mailadressen, um...

Haftungsdach für Finanzvermittler bei Wertpapieren von Bankinstituten gem. § 32 KWG - von Dr. jur. Horst Werner

Die Bedeutung eines Haftungsdachs besteht darin, dass Finanzdienstleister ohne entsprechende amtliche Zulassung von einem Unternehmen nach § 32 KWG unter dessen "Fittiche" genommen werden können und dass dieses Unternehmen die Haftung für deren Tätigkeiten übernimmt. Die Finanzvermittler unter einem Haftungsdach sind somit an ein bestimmtes CRR-Kreditinstitut oder Wertpapierhandelsunternehmen (sog. Haftungsdach) vertraglich gebunden und dürfen unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 10 KWG unter anderem die Anlagevermittlung und -beratung erbringen, allerdings ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung dieses Instituts oder eines Wertpapierhandelsunternehmens. Am Finanzvermittler-Markt wird von einem "Haftungsdach" gesprochen, wenn die Erbringung von Finanzdienstleistungen, also z.B. die Anlageberatung oder -vermittlung, ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines autorisierten Finanzdienstleistungsunternehmens erbracht...

Berichtsprüfung für Finanzberater nach § 24 FinVermV

Viele Finanzberater wissen nicht, dass sie ihre eigenen Beratungsprotokolle aus dem Jahr 2014 bis zum Jahresende prüfen lassen müssen. Finanzanlagenvermittler sind dazu verpflichtet, jedes Jahr die Einhaltung der sich aus ihrer Tätigkeit ergebenden Pflichten durch einen geeigneten Fachmann prüfen zu lassen. Der daraus resultierende Prüfungsbericht ist der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zu übermitteln. In der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) sind sämtliche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten aufgeführt, die Finanzanlagenvermittler zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten haben. Des Weiteren sind noch zusätzliche Pflichten einzuhalten, wie die zur Anzeige der leitenden Person(en), zur Erstellung aller notwendigen Aufzeichnungen und der Aufbewahrung dieser Aufzeichnungen (und Unterlagen) für einen Zeitraum von fünf Jahren. Geeignete...

PROJECT Investment Gruppe wächst und verstärkt Vertriebsaktivitäten

Bamberg, 12.11.2012: Mit Bernhard Saß (45) und Christian Conring (47) hat der fränkische Kapitalanlage- und Immobilienentwicklungsspezialist zwei langjährige Vertriebsexperten gewonnen. Für den freien Vertrieb übernimmt Saß als Vertriebsdirektor die PROJECT-Direktion Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Gleichzeitig ist Conring in leitender Funktion für den Ausbau des PROJECT Bankenvertriebs verantwortlich. Die fränkische PROJECT Investment Gruppe setzt konsequent weiter auf Expansionskurs. Die ersten 10 Monate des Jahres konnte PROJECT ein Umsatzwachstum von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr erzielen. Das Bamberger Emissionshaus...

Finanzvermittler und Kapitalvertriebe v. Dr. Horst Siegfried Werner für Mittelstandsunternehmen zwecks Privatplatzierung gesucht

Mittelständische Unternehmen mit Kapitalmarktangeboten wünschen über Dr. Horst Siegfried Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) Kontakt zu Finanzdienstleistern und Kapitalvermittlern zwecks Platzierung zur Kapitalbeschaffung. Dr. Werner bringt die Finanzvertriebe mit zukunftsträchtigen Unternehmen zur Platzierung zwecks Kapitalbeschaffung zusammen. Es werden realistische Renditeangebote konzipiert, um die Anleger bei zukünftigen Geschäftsentwicklungen nicht zu enttäuschen. Die Kapitalverzinsung für Investoren bewegt sich regelmäßig zwischen 7% bis 9 % p.a. und wird unter Berücksichtigung eines Risikoabschlags entsprechend...

Graumarkt-Gesetz der Bundesregierung von Dr. Horst Siegfried Werner im Licht des Anlegerschutzes betrachtet

Das Gesetz zum grauen Kapitalmarkt des Bundeskabinetts - so Dr. Horst Siegfried Werner von der Dr. Werner Financial Service AG ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - ist mit dem Gesetz zur Kontrolle der Finanzdienstleister und den Verbesserungen bei den Kapitalanlageangeboten mit der Stärkung des Anlegerschutzes vervollständigt. Das "Graumarkt-Gesetz" , welches die Bundesregierung am 06. April 2011 beschlossen hat, soll die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Falschberatung und Kapitalanlagebetrug schützen. Die Emissionsunternehmen und die Finanzvermittler müssen sich beim Vertrieb von Finanzprodukten künftig an die gleichen Regeln...

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